Der neue Wohnsitz kann als Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet werden. Meldet man einen neuen Hauptwohnsitz an, wird gleichzeitig der alte abgemeldet.
Sie können sich persönlich oder per Post anmelden. Die Anmeldung und Abmeldung kann auch durch einen Vertreter erledigt werden. Dieser muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Die benötigten Dokumente können als Originaldokumente oder als beglaubigte Abschriften vorgelegt bzw. per Post zugesandt werden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Wenn Sie für Ihren Behördentermin eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, bestellen Sie diese bitte bei der Dolmetschvermittlungszentrale des Landesverbandes der Gehörlosenvereine in Oberösterreich unter der Nummer 0664 4493033. Die Stadt Linz übernimmt die anfallenden Kosten.
Für Schwerhörige ist ein Beratungsplatz mit einer induktiven Höranlage ausgestattet und gekennzeichnet.
Mehr Informationen über das Meldeservice und den Meldezettel zum Herunterladen finden sie unter www.linz.at/meldeservice.asp. Bei Fragen wenden Sie sich an das BürgerInnenservice unter der E-Mail-Adresse info@mag.linz.at, unter der Fax-Nummer 0732 7070 542110 oder unter der Telefonnummer 0732 7070.
Tel: +43 732 7070
Fax: +43 732 7070 54 2110
E-Mail: info@mag.linz.at
Technische Mindestvoraussetzungen: